[Ankommen und Bleiben]

[Häufig gestellte Fragen]

In Österreich gibt es verschiedenste Sozialleistungen und Pflichtversicherungen, um einerseits der Entstehung von Armut vorzubeugen und andererseits die soziale und wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Fragen zur Versicherung werden bereits in unten angeführten Punkten behandelt.

Desweiteren unterstützt der Staat Österreich mit Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe oder dem Kinderbetreuungsgeld.

Du bist in den Bezirk Lienz zugewandert und willst dich hier auf Dauer niederlassen? Entscheidend für die Formalitäten und Voraussetzungen ist, ob du aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat kommst.
Details zu Aufenthaltstiteln (auch für deine Angehörigen) findest du unter migration.gv.at.

Ansprechpartner vor Ort sind die Bezirkshauptmannschaft Lienz und die jeweilige Gemeinde.

Generell gibt es in Österreich folgende Kinderbetreuungsmöglichkeiten:
– die Kinderkrippe für Kinder bis 3 Jahre
– den Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
– den Hort für Kinder ab 6 Jahren.

Für einen Betreuungsplatz sollte man sein Kind rechtzeitig dafür anmelden. Frage am besten in deiner neuen Wohnsitzgemeinde nach den Möglichkeiten vor Ort.

Hier findest du weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung.

Eine Liste der Kinderbetreuungseinrichtungen findest du hier.

Du ziehst aus einem anderen Staat zu und hast dort bereits eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen? Dann lass sie dir anerkennen (nostrifizieren)!
Informationen zur Anerkennung von Schulzeugnissen und -abschlüssen erhältst du hier.

Für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen steht dir die Homepage www.nostrifizierung.at mit Informationen, Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Auf www.berufsanerkennung.at erhältst du erste Informationen zur Anerkennung der Berufsausbildung und findest die Kontaktdaten der Anlaufstellen in den Bundesländern.

Wenn du aus dem Ausland nach Österreich übersiedelst, richten sich die Formalitäten grundsätzlich danach, ob du aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Nicht-EU-Staat kommst.

Ziehst du aus einem EU-Staat zu, gilt: Für das Übersiedlungsgut, also dein persönliches Eigentum, sind grundsätzlich weder Steuern zu bezahlen noch besondere Formalitäten beachten. Vor der erstmaligen Zulassung deines Kfz zum Verkehr im Inland entrichtest du jedoch die Normverbrauchsabgabe (NoVa) beim zuständigen Finanzamt.

Bei einer Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat ist zu berücksichtigen, dass bei der Einfuhr von Waren in die EU normalerweise Eingangsabgaben zu entrichten sind. Für bestimmtes Übersiedlungsgut besteht jedoch eine Abgabenbefreiung. Abgabenfrei bedeutet, dass weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer fällig werden.

Hier gibt’s weitere Informationen zum Übersiedlungsgut.

Grundsätzlich gilt: Für alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt in dem Jahr, in dem das Kind vor dem 1. September sechs Jahre alt wird und dauert neun Schuljahre.

In Österreich gibt es folgende Schulformen:
6 – 10 Jahre: Volksschule (Grundschule) oder Sonderschule in den ersten vier Schuljahren
10 – 14 Jahre: Hauptschule, Neue Mittelschule, allgemeinbildende höhere Schule im 5. bis 8. Schuljahr
14 – 15 Jahre: Polytechnischen Schule oder Besuch/Weiterbesuch einer mittleren bzw. höheren Schule

Hier findest du Näheres zur Schulpflicht und dem Schulsystem.

Eine Liste aller Schulen im Bezirk findest du hier.

Du beziehst bereits eine Pension/Rente außerhalb Österreichs oder hast Pensionsversicherungszeiten im Ausland gesammelt? Grundsätzlich wird von jenem Staat Pension/Rente ausbezahlt, in dem auch die Versicherungszeiten gesammelt wurden. Das bedeutet, dass die österreichische Pension stets nur auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten berechnet wird (also keine Abgeltung der ausländischen Versicherungszeiten durch Österreich). Dieser Betrag wird von dem österreichischen Pensionsversicherungsträger ausbezahlt. Der ausländische Pensionsversicherungsträger geht analog vor.

Auf dieser Seite findest du noch weitere Details zu den Pensionsansprüchen.

Die Pensionsversicherungsanstalt ist der generelle Ansprechpartner für Pensionsansprüche in Österreich und bietet auch immer wieder internationale Sprechtage an.

Finde hier weitere Informationen sowie Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten.

In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Auch Arbeitslose und Pensionisten unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 
Wie du versichert bist, entscheidet somit dein Arbeitsverhältnis. Dein Dienstgeber kann dir sicher mehr Informationen dazu geben. Sollten Angehörige (Kinder, Studierende, EhepartnerInnen) selbst nicht versichert sein, können sie bei dir mitversichert werden.

Mehr Informationen findest du unter www.sozialversicherung.at.

Ich bin krank, wohin soll ich mich wenden?
Im Krankheitsfall oder bei Beschwerden sollte ein Haus- bzw. Facharzt oder in akuten Fällen ein Krankenhaus aufgesucht werden. Bitte beachten: immer die e-card (Sozialversicherungskarte) mitnehmen.

Wenn du deinen Hauptwohnsitz hier gemeldet hast, beantragst du eine österreichische Zulassung für dein Auto. Die Übergangsfrist beträgt einen Monat.

Alle Informationen zur Zulassung deines KFZ in Österreich.

Besonderheit in Österreich ist das Entrichten der Normverbrauchsabgabe (NoVa): Bei Kauf eines neuen Fahrzeuges, das in Österreich noch nicht zugelassen wurde, bezahlt die Käuferin/der Käufer die NoVA beim Händler. Dieser führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Im Falle eines Eigenimports eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs zur erstmaligen Zulassung in Österreich ist die NoVa von dir selbst zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen 

Hast du einen ausländischen Führerschein (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR)? Auch diesen musst du umschreiben lassen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

So lässt du deinen Führerschein in Österreich umschreiben.

Wenn du nach Österreich übersiedelst, musst du innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft dich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist, ist die jeweilige Gemeinde im Bezirk Lienz. 

Erfahre hier, welche Unterlagen du für das Anmelden deines Wohnsitzes benötigst und wie’s genau funktioniert.