Wenn du deinen Hauptwohnsitz hier gemeldet hast, beantragst du eine österreichische Zulassung für dein Auto. Die Übergangsfrist beträgt einen Monat.

Alle Informationen zur Zulassung deines KFZ in Österreich.

Besonderheit in Österreich ist das Entrichten der Normverbrauchsabgabe (NoVa): Bei Kauf eines neuen Fahrzeuges, das in Österreich noch nicht zugelassen wurde, bezahlt die Käuferin/der Käufer die NoVA beim Händler. Dieser führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Im Falle eines Eigenimports eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs zur erstmaligen Zulassung in Österreich ist die NoVa von dir selbst zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen 

Hast du einen ausländischen Führerschein (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR)? Auch diesen musst du umschreiben lassen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate.

So lässt du deinen Führerschein in Österreich umschreiben.

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